Geburt melden / Geburtsurkunde

Das Standesamt beurkundet Geburten. Sie erhalten bei uns Geburtsurkunden und beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister.

Bei einer Hausgeburt in Steißlingen bzw. Volkertshausen beachten Sie bitte, dass die Geburt ist innerhalb einer Woche beim Standesamt des Geburtsortes anzumelden ist.

Bitte bringen Sie mit:

Bei einem Kind, dessen Eltern miteinander verheiratet sind:

  • Bescheinigung der Hebamme über die Geburt 
  • Erklärung zur Namensführung des Kindes (von beiden Elternteilen unterschrieben) 
  • Personalausweise bzw. Reisepässe der Eltern und des Anzeigenden;  zusätzlich ggf. Aufenthaltserlaubnis der Eltern
  • Familienstammbuch bzw. beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister 
  • oder bei einer Eheschließung im Ausland: Heiratsurkunde mit Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers
  • Geburtsurkunden von beiden Eltern, ggf. mit Übersetzung

Bei einem Kind, dessen Mutter nicht verheiratet ist:

  • Bescheinigung der Hebamme über die Geburt 
  • Erklärung zur Namensführung des Kindes (von der Mutter bzw. beiden Elternteilen unterschrieben) 
  • Personalausweise bzw. Reisepässe der Mutter / der Eltern und des Anzeigenden; zusätzlich ggf. Aufenthaltserlaubnis der Mutter / der Eltern
  • Geburtsurkunde der Mutter und ggf. auch des Vaters, ggf. mit Übersetzung
  • Familienstammbuch bzw. beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit Auflösungsvermerk (wenn die Mutter geschieden oder verwitwet ist) 
  • Sofern die Eheschließung im Ausland erfolgte: Heiratsurkunde, rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. Sterbeurkunde des Ehegatten, ggf. mit Übersetzung; bei Scheidung im Ausland ggf. Scheidungsanerkennung 
  • Vaterschaftsanerkennung und ggf. Namenserteilung, wenn diese bereits vor der Geburt abgegeben wurden; ebenso bei einer Sorgeerklärung

Urkunden sind jeweils im Original und ausländische Urkunden außerdem mit einer Übersetzung von einem vereidigten Dolmetscher vorzulegen oder in internationaler Form. Bei ausländischen Staatsbürgern sind evtl. weitere Urkunden vorzulegen, bitte sprechen Sie uns ggf. darauf an.

Gebühren

  • 1 Geburtsurkunde des Kindes: 12,00 €
  • 1 Geburtsbescheinigung für Elterngeld: gebührenfrei
  • 1 Geburtsbescheinigung für Kindergeld: gebührenfrei
  • 1 Geburtsbescheinigung für Mutterschaftshilfe (Krankenkasse): gebührenfrei 
  • Bei Auslandsbeteiligung evtl. zusätzlich eine internationale Geburtsurkunde: 12,00 €

Namenserteilung

Ein Kind erhält grundsätzlich den Familienname der alleinsorgeberechtigten Mutter. Möchte die Mutter und der Vater, dass das Kind den Familienname des Vaters erhält kann die Mutter dem Kind den Familienname des Vaters erteilen. Eine Namenserteilung ist unwiderruflich, bitte lassen Sie sich deshalb vom Standesamt beraten. Zuständig für die Namenserteilung (gebührenpflichtig) ist das Standesamt. Aber, haben die Eltern eine gemeinsame Sorgeerklärung beim Jugendamt (gebührenfrei) abgegeben ist eine Namenserteilung der Mutter nicht erforderlich.

Weitere Informationen zur Vaterschaftsanerkennung und zum Sorgerecht.

Ansprechpartner

Hauptverwaltung
Rathaus Steißlingen , Zimmer: 18

Telefon: 07738 9293-11
Telefax: 07738 9293-59
E-Mail schreiben

Sprechzeiten

Mo. - Fr. von 08.00 - 12.30 Uhr
Mi. von 14.00 - 18.00 Uhr
und nach Vereinbarung