Montag, 16. März 2015, 19:00 Uhr

Gemeinderatssitzung

Am Montag, 16.03.2015 fand im Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates statt.
  • Bekanntgabe von Beschlüssen aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung

Der Vorsitzende gibt bekannt, dass die Gemeinderäte sich in der letzten nichtöffentlichen Sitzung nach ausgiebiger Beratung für ein Festhalten an dem eingeleiteten Bebauungsplanverfahren des Bebauungsplanes "Kronenareal" entschieden haben.
Bürgermeister Ostermaier informiert, dass zwei Firmen Baugrundstücke im Gewerbegebiet „Vor Eichen“ angeboten wurden. Diese müssen nun dem Gremium je eine Entwurfsplanung ihres Bauprojekts zur Entscheidung vorlegen. Erst nach Genehmigung des Gemeinderates werden die Grundstücke vermessen und verkauft. Als nächstes gibt Herr Ostermaier bekannt, dass der Auftrag für die Vermessung des Baugebietes „Beurener Straße“ vergeben wurde. Als letzte Bekanntgabe verkündet der Vorsitzende, dass drei Architekten zur Abgabe einer Entwurfsplanung für ein Kinderhaus aufgefordert werden.

  • Bebauungsplan 'Kronenareal' - Behandlung von eingegangenen Anregungen und Bedenken aus der Offenlage - Beschlussfassung als Satzung

Mit dem Bebauungsplan „Kronenareal“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Schaffung einer neuen Wohnbaufläche im Zentrum der Gemeinde umgesetzt werden. Wegen der zentralen Lage wurde die Planung stark an die bestehende umgebende Bebauung angepasst, so dass sich die neuen Gebäude innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans städtebaulich gut einfügen.

Bebauungsplanverfahren
In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 06.10.2014 hat der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für das Allgemeine Wohngebiet gefasst. Aufgrund der Lage des Plangebietes innerhalb der bebauten Ortslage ist die Aufstellung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB zulässig.
In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 15.12.2014 ist der Entwurf der planungsrechtlichen Festsetzungen und der örtlichen Bauvorschriften gebilligt sowie die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen worden.
Für die Erstellung des für das Verfahren notwendigen Umweltreports, fanden artenschutzrechtliche Begehungen im Bestandsgebäude Gasthaus „Krone“ statt. Dabei wurde ein temporäres Vorkommen von Fledermäusen und Mehlschwalben dokumentiert. Als geeignete Ausgleichsmaßnahmen wird das Anbringen von Ersatzkästen und -nestern festgesetzt, welche entweder am neuen Gebäude oder an benachbarten Gebäuden oder Bäumen angebracht werden sollen.

Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vom 22.12.2014 – 28.01.2015 sind verschiedene Stellungnahmen eingegangen. Die im Rahmen dieser Auslegung eingegangenen Bedenken und Anregungen der Träger öffentlicher Belange mit Abwägungsvorschlägen werden von Frau Hekeler vom Büro Planstatt Senner näher erläutert:

Das Regierungspräsidium Freiburg regt an, im Rahmen einer Berichtigung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB den Flächennutzungsplan an die Ausweisung des Bebauungsplans anzupassen. Momentan weist der Flächennutzungsplan in diesem Areal ein Mischgebiet aus. Dieses soll bei der nächsten Fortschreibung in ein Allgemeines Wohngebiet umgewandelt werden.

Dieser Vorschlag soll umgesetzt und bei der nächsten Fortschreibung sogleich durchgeführt werden.

Das Polizeipräsidium äußert Bedenken bezüglich der Anzahl von 1,2 Stellplätzen pro Wohneinheiten, welche es als ungenügend ansieht. Obwohl über das rechtlich vorgeschriebene Mindestmaß erhöht, werde dies dem prognostizierten zusätzlichen Bedarf an Fahrzeugen pro Wohneinheit vor allem im ländlichen Raum nicht gerecht. Aus diesem Grund erfolgt der Vorschlag, 2 Stellplätze für je eine Wohneinheit festzusetzen.

Dieser Vorschlag soll unter Abwägung der planerisch und wirtschaftlich möglichen Alternativen teilweise umgesetzt werden. Bei einer ausgiebigen Diskussion im Gremium zeigt es sich, dass der Großteil des Gemeinderats sich der Stellungnahme des Polizeipräsidiums anschließt und ebenfalls einen Stellplatzschlüssel von 2,0 Stellplätzen pro Wohneinheit aufgrund der beengten Parkraumsituation in der Friedhofstraße fordert. Durch die Schaffung drei weiterer Stellplätze auf dem Kronenareal kann auf nachgereichten Vorschlag des Architekten ein Stellplatzschlüssel von 1,4 erreicht werden.

Um allerdings die Realisierung des Projekts nicht zu gefährden, muss laut Bürgermeister Ostermaier ein Kompromiss gefunden werden, zumal die Forderung nach mehr Stellplätzen aufgrund der begrenzten Grundstückssituation der Wegfall weiteren Wohnraums bedingt. Dies führt wiederum zur Verteuerung der Quadratmeterpreise pro Wohnraum, was dem Verkauf der Objekte entgegensteht. Aus der Mitte des Gemeinderates wird ein Änderungsantrag gestellt, über den zuerst abgestimmt werden muss.

Beschluss:
1. Der im Bebauungsplanentwurf „Kronenareal“ vorgesehene Stellplatzschlüssel wird von 1,2 Stellplätzen pro Wohneinheit auf 1,4 Stellplätzen pro Wohneinheit erhöht.
2. Der Investor soll als Zielvorgabe 2,0 Stellplätzen pro Wohneinheit mit Hilfe der Möglichkeit, Stellplätze abzulösen, erreichen. Die Zielvorgabe soll in den Abwägungen zum Bebauungsplan mit aufgenommen werden.

Dem Antrag wird entsprochen. Eine weitere Abstimmung ist nicht notwendig.

Des Weiteren gibt das Polizeipräsidium an, dass die Ausfahrrampe der Tiefgarage zum Ende hin eine Aufstellfläche von 5 Metern mit einer max. Steigung von 5 bis 6 % aufweisen sollte.

Diese Anregung wird nicht übernommen. Für die Anpassung der Aufstellflächen auf 5 Meter Länge und eine Reduzierung dieser Steigung auf 5 bis 6 % müsste die restliche Tiefgaragenabfahrt eine höhere Steigung erhalten, was die Befahrbarkeit vor allem bei Schneewetter und Nässe verschlechtert. Ansonsten kann eine geringere Steigung nur durch eine Verlängerung der Gesamtfahrbahn erfolgen, wodurch die Anzahl der Tiefgaragenstellplätze zu reduzieren wäre. Beide Maßnahmen widersprechen den Forderungen nach einer höheren Anzahl an Stellplätzen oder der Verkehrssicherheit der Tiefgaragenein- und -ausfahrt. Die Mindeststeigung und Länge der Aufstellfläche wird als ausreichend und sicher betrachtet.
 
Die Anregung, ein Sichtfeld an der Grundstücksausfahrt festzusetzen, wird in die örtlichen Bauvorschriften übernommen.

Aus den Sachbereichen Kreisarchäologie und Straßenverkehrsamt des Landratsamtes kommen einige Hinweise, die übernommen. Die vom Sachbereich Bauplanungs- und Bauordnungsrecht geforderte Darlegung der erhöhten Stellplatzverpflichtung wird mit dem Mehrbedarf im vorwiegend ländlich geprägten Raum begründet.

In der Sitzung wird deutlich, dass das Gremium vor allem für das Thema der Verkehrs- und Parksituation in Steißlingen sensibilisiert ist. Der Vorsitzende misst der Thematik ebenfalls eine hohe Gewichtung bei, weist den Gemeinderat allerdings auch daraufhin, dass die Frage nach Parkplätzen nicht Bauvorhaben vollkommen gefährden darf.

Beschluss:

  1. Der Abwägungsvorschlag der Stellungnahme des Polizeipräsidiums Konstanz wird entsprechend der in der Sitzung neu festgelegten Stellplatzquote von 1,4 Stellplätzen pro Wohneinheit angepasst. Die übrigen Abwägungsvorschläge zu den im Rahmen der Offenlage eingegangenen Stellungnahmen seitens der Träger öffentlicher Belange und der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung werden, wie in der Sitzungsvorlage vorgeschlagen, zugestimmt.
  2. Der vorgelegte Planteil, Textteil mit Begründung sowie die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften des Bebauungsplans „Kronenareal“ werden bzgl. der Stellplatzquote ergänzt und in dieser abgeänderten Fassung, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 74 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) und § 4 Abs. 1 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) als Satzung beschlossen. Die Satzungen sind ortsüblich bekanntzumachen und in Kraft zu setzen sowie dem Landratsamt Konstanz gemäß § 4 Abs. 3 GemO vorzulegen.
  •  Bebauungsplan „Hard, 6. Änderung“ - Genehmigung des Entwurfs und Beschluss über die Offenlage

Bereits seit längerer Zeit, zuletzt im Jahr 2010, gab es Überlegungen diesen Teilbereich des bestehenden Bebauungsplan „Hard“ zu ändern. Aufgrund eines eingereichten Bauantrags wurde eine Änderung des Geltungsbereichs „Hard“ im südlichen Bereich notwendig. Entsprechend des Originalplans „Hard“ wird der Geltungsbereich weiterhin als Industriegebiet ausgewiesen. Die übrigen planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Festsetzungen des B-Plans „Hard“ haben weiterhin Bestand.

Durch die 6. Änderung des B-Plans „Hard“ werden dessen Grundzüge der Planung nicht berührt, weshalb die Aufstellung des B-Plans im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB zulässig ist, so dass auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und auf den Umweltbericht mit Eingriffs-Ausgleichsbilanz verzichtet werden kann.

Beschluss:

  1.  Der Gemeinderat stimmt dem Entwurf des Bebauungsplans „Hard, 6. Änderung“ bestehend aus Planteil, textlichen Festsetzungen und Begründung wie vorgestellt zu.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

  • Künftige Beteiligung der Gemeinde am Musiksommer

Bürgermeister Ostermaier erläutert, dass dieser Tagesordnungspunkt bereits mehrfach im zuständigen Ausschuss und im Gemeinderat beraten wurde. In der Sitzung vom 23.02.2015 wurde der Tagesordnungspunkt vertagt. Den Verantwortlichen der ARGE Musiksommer sollte Gelegenheit gegeben werden, zu dem Beschlussvorschlag Stellung zu nehmen. Der Geschäftsführer der ARGE hat Stellung genommen und das Ergebnis der Gesellschafterversammlung vom 03.03.2015 mitgeteilt.

Nachdem es einen Empfehlungsbeschluss des Kulturausschusses gibt, hat der Gemeinderat darüber zu entscheiden, ob dieser in der vorgeschlagenen Form beschlossen wird oder ob die Vorstellungen der ARGE akzeptiert werden. Nach Auffassung der Verwaltung scheint es möglich, dass bei Punkt 1 durch eine andere Formulierung ein Konsens gefunden werden kann. Die Verwaltung hat daher mit den Verantwortlichen der ARGE diesbezüglich noch einmal Kontakt aufgenommen. Das gemeinsame Ergebnis wurde in den Beschlussvorschlag entsprechend aufgenommen. Auch der Gemeinderat hält den neu formulierten Beschlussvorschlag für die bessere Variante. Das Gremium bevorzugt die Beteiligung der Gemeinde am Musiksommer durch einen Festbetrag. Sollte sich dieser in der Zukunft als zu niedrig herausstellen, so soll dieser durch Gemeinderatsbeschluss angepasst werden.

Ein Gemeinderatsmitglied erkundigt sich, wie die Formulierung „vergleichbare Vereinsstatus“ zu definieren sei. Als Erklärung wird angegeben, dass eine Vorstandschaft und ein Vertreter des Vereins nach außen hin gegeben sein müssen. Eine Institution oder ein eingetragener Verein wären hier als Beispiel zu nennen. Diese Regelung dient vor allem der Absicherung der Haftung der künftigen Gesellschaftsmitglieder.

Beschluss:

  1. Alle Steißlinger Vereine haben die Möglichkeit, in der ARGE Musiksommer mitzuwirken. Für die Aufnahme ist ein Antrag zu stellen. Pro Jahr wird maximal 1 zusätzlicher Verein aufgenommen. Vereine mit Jugendarbeit soll ein Vorzug gegeben werden. Die Entscheidung über den Antrag wird in der Gesellschafterversammlung getroffen. Dafür ist eine einfache Mehrheit notwendig. Der aufzunehmende Verein sollte zur Durchführung der Veranstaltung geeignet sein und über einen vergleichbaren Vereinsstatus verfügen.
  2.  Die Gemeinde beteiligt sich mit einem Festbetrag i. H. v. 4.800 € an der künftigen Finanzierung des Musiksommers.
  3.  Veranstalter des Musiksommers ab 2015 ist die ARGE.
  4. Die Gemeinde ist bei Programmgestaltung und der Organisation mit einzubeziehen. Erwartet wird weiterhin ein qualitativ gutes und abwechslungsreiches Angebot.

 

  • Erlass einer neuen Erschließungsbeitragssatzung

Im Prüfbericht über die letzte GPA-Finanzprüfung der Jahre 2007-2010 wurde bemängelt, dass die Erschließungsbeitrags¬satzung der Gemeinde Steißlingen veraltet ist. Die Verwaltung hat auf der Basis des Satzungsmusters des Gemeindetags BW einen Satzungsentwurf erarbeitet, der die aktuellen rechtlichen Vorgaben beinhaltet.

Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt den Entwurf der neuen Erschließungsbeitragssatzung zur Kenntnis und beschließt diesen als Satzung. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung öffentlich bekannt zu machen und diese dem Landratsamt Konstanz - Kommunalaufsicht – anzuzeigen.

 

  • Aufstellung einer Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften

Nach Ausführungen von Hauptamtsleiter Schmeh hat die Gemeinde Steißlingen bis zum heutigen Zeitpunkt noch keine Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften beschlossen.

Durch die Satzung wird unter anderem folgendes geregelt:
- Benutzung der überlassenen Räume und Hausrecht
- Instandhaltung der Unterkünfte
- Haftung und Haftungsausschluss
- Gebührenpflicht und Gebührenhöhe

Beschluss:
Die Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften wird beschlossen.

 

  • Vergabe der Kabelverlegearbeiten zur Verstärkung des Stromnetzes

Für die Bebauung in der Feuerwehrstraße mit 3 Mehrfamilienhäusern muss die vorhandene Leistung am KVK 25 A niederspannungsseitig erhöht werden.

Beschluss:
Der Auftrag über die Kabelverlegungsabeiten für die niederspannungsseitige Verstärkung am KVK 25 A wird auf Grundlage des geprüften Angebotes vom 10.03.2015 zum Angebotspreis von 24.311,11 € an die Fa. Wolfgang Braun aus Eigeltingen-Honstetten vergeben.

 

  • Baugesuche – Bauvoranfragen

Bei 1 geänderte Bauvorlage wird der Nachtrag zur Kenntnis genommen.
 

  • Bekanntgaben – Anträge

Genehmigung des Haushaltsplans und Wirtschaftsplans der Gemeinde Steißlingen
Herr Blüthgen gibt bekannt, dass sowohl der Haushaltsplan 2015 der Gemeinde Steißlingen als auch der Wirtschaftsplan 2015 der Gemeindewerke Steißlingen vom Landratsamt Konstanz mit der Änderung bezüglich der Höhe der Kreisumlage genehmigt wurden.

Lindenbäume auf dem Friedhof
Eine Gemeinderätin, die an der Sitzung vom 23.02.2015 aufgrund einer Erkrankung nicht teilnehmen konnte, erkundigt sich nach den Entscheidungsgründen für die Fällung aller Linden auf dem Friedhof in Steißlingen. Das Gremium nennt die Einheitlichkeit des Erscheinungsbildes der Lindenallee und das Einsparen weiterer Untersuchungs- und Baumsanierungskosten. Die Lindenbäume werden nach Auskunft der Verwaltung in Kürze ersetzt.

Bebauung von Kleingärten
Ein Gemeinderatsmitglied erinnert an seine frühere Anfrage. Er erkundigt sich nach der Möglichkeit der Bebauung eines kommunal vermieteten Kleingartengrundstücks im Uferbereich des Schwärzenbachs. Bauamtsleiter Schönenberger hat die Rechtslage inzwischen überprüft und festgestellt, dass eine Bebauung aufgrund des Gewässerschutzes im Uferbereich rechtlich nicht möglich ist. Auch die Bestandsbauten der benachbarten privaten Kleingärten genießen keinen Bestandschutz und müssten abgerissen werden.

Verkehrssicherungspflicht
Ein Mitglied des Gemeinderats weist darauf hin, dass ein größerer Ast eines Walnussbaums nahe des besagten Kleingartens droht, herunterzufallen. Die Verwaltung wird den Bauhof beauftragen, sich der Sache anzunehmen.

Nutzungsverträge für öffentliche Ausgleichsflächen
Ein Gremiumsmitglied erkundigt sich, ob die Nutzungsverträge für öffentliche Ausgleichsflächen der letzten Baugebiete mit den Angrenzern abgeschlossen werden konnten. Die Verwaltung informiert, dass die Nutzungsverträge größtenteils gegengezeichnet wurden. Nur in einzelnen Fällen wartet die Verwaltung noch auf die Rücksendung der Nutzungsverträge.

Kath. Kindergarten St. Elisabeth
Eine Gemeinderätin berichtet, dass ihr mehrfach Sorgen und Bedenken von Eltern mitgeteilt wurden, deren Kinder im kath. Kindergarten St. Elisabeth betreut werden. Diese Eltern, aber auch die dort beschäftigten Erzieherinnen haben die Befürchtung, dass mit dem Neubau eines Krippenhauses beim Storchennest der katholische Kindergarten immer mehr an Attraktivität verliert.
Bürgermeister Ostermaier zeigt Verständnis für die geäußerten Befürchtungen. Er stellt klar, dass die Gemeinde bereit ist, bauliche Maßnahmen am Kindergarten St. Elisabeth finanziell zu bezuschussen. Allerdings obliegt es nicht der Gemeinde, sondern dem Kindergartenträger/der katholische Seelsorgeeinheit, entsprechende Angebotserweiterungen und bauliche Maßnahmen in die Wege zu leiten. Angesprochen auf die anvisierte Betreuungsquote von rund 60% aller Kleinkinder für ein- und zweijährige (ca. 50 Plätze) erklärt der Vorsitzende, dass man mit dem vorläufigen Nichtausbau des geplanten dritten Gruppenraums etwas  flexibler auf den künftigen Bedarf reagieren kann.