Sträucher, Hecken und Bäume zurückschneiden
Bäume, Hecken und andere Sträucher, die in öffentliche Fahrbahnen und in Geh- oder Radwege hineinragen, müssen regelmäßig zurückgeschnitten werden, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
WeiterlesenBäume, Hecken und andere Sträucher, die in öffentliche Fahrbahnen und in Geh- oder Radwege hineinragen, müssen regelmäßig zurückgeschnitten werden, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
WeiterlesenDer Gemeinderat hat dem erarbeiteten Entwurf des Lärmaktionsplans am 15. Juni 2020 zugestimmt. Seitdem wurde die Mehrzahl der darin beschlossenen Maßnahmen umgesetzt:
WeiterlesenDie Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Konstanz weist darauf hin, dass es in der Zeit vom 1. März bis 30. September gesetzlich verboten ist, Bäume zu fällen sowie Hecken, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen. Dadurch sollen die wertvollen Lebensräume und der Nachwuchs der dort brütenden Vögel und anderer Tiere geschützt werden.
WeiterlesenDas Naturschutzgebiet „Weitenried“ ist ein rechtsverbindlich festgesetztes Gebiet, in dem ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen erforderlich ist.
WeiterlesenDie Gemeinde Steißlingen fördert auch in diesem Jahr den Streuobstbestand im Gemeindegebiet.
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