Anmeldung

Gemeinderatssitzung

Montag, 12. Juni 2023, 19:00 Uhr
Sitzungssaal des Rathauses

Einladung zu einer öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 12.06.2023

Einwohner*innenfragestunde / Jugendfragestunde

1.

Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 03.05.2023

2.

Bekanntgabe der Beschlüsse aus der letzten nichtöffentlichen Sitzung

3.

Neuerungen im Familienzentrum Storchennest und Kindergartenbedarfsplan 2023/2024

4.

Bebauungsplan "Dorfmitte" - Behandlung der Stellungnahmen aus der Offenlegung und Feststellungsbeschluss

5.

Bebauungsplan "Korisgaß, 1. Änderung" - Behandlung der Stellungnahmen aus der Offenlegung und Feststellungsbeschluss

6.

Gründung einer neuen Gesellschaft zur Beteiligung am Windpark Brand

7.

Baugesuche - Bauvoranfragen

8.

Bekanntgaben

9.

Anträge

Bericht aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 12.06.2023

  • Neuerungen im Familienzentrum Storchennest sowie Kindergartenbedarfsplan 2023/2024

A) Vorstellung digitale Anmelde-, Verwaltungs- und AnwesenheitsApp
Die App „Family Plus“ ist eine Plattform, die die Kommunikation und Partnerschaft zwischen Eltern und Kindertagesstätten unterstützt. Die Plattform ist internetbasiert und fungiert auch als zentrales Administrations- und Planungswerkzeug für die Kita. Alle Funktionen können zu jeder Zeit auf jedem Endgerät abgerufen werden: Computer, Tablet oder Smartphone. Die App ist bereits in anderen Einrichtungen erfolgreich im Einsatz. Sie wurde zum 01.04.2023 auch im Familienzentrum Storchennest eingeführt. Sie beinhaltet folgende Hauptfunktionalitäten:
• Neuigkeitenbereich - digitaler Austausch von Informationen und Dokumenten mit den Eltern mit Chat-Funktion
• Kalender und Planung von Veranstaltungen inkl. Rückmeldefunktion
• Digitales Gruppenbuch mit Ein- und Auschecken von Kindern
• Digitale Meldung von Abwesenheiten (z.B. Urlaub oder Krankheit)
• Arbeitszeiterfassung der MitarbeiterInnen
• usw.

Frau Gnann berichtet über die erfolgreiche Einführung der neuen App und stellt diese in einem Kurzbericht vor. Ein Mitglied des Gremiums möchte wissen, ob durch die App in einem Brandfall auch außerhalb des Kindergartens nachgeprüft werden kann, ob alle anwesenden Kinder auch wirklich draußen sind. Frau Gnann bestätigte, dass durch die Nutzung der App eine solche Kontrolle im Brandfall auch außerhalb des Gebäudes möglich ist.

Ein weiteres Mitglied des Gremiums möchte wissen, ob bezüglich der App auch Rücksprache mit dem katholischen Kindergarten gehalten wurde. Herr Schmeh berichtet, dass er die Leitung des katholischen Kindergartens hierüber informiert hat und dass diese derzeit über die Einführung eines solchen Systems ebenfalls nachdenken.

Ein weiteres Mitglied des Gremiums möchte wissen, ob der Personalrat über die Einführung der App informiert wurde und dieser auch zugestimmt habe. Herr Schmeh erwiderte, dass der Personalrat darüber informiert worden sei und es von Seiten des Personalrats keinen Einwand gibt.

Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

B) Errichtung einer naturnahen Spielfläche
Von Eltern, aber auch aus dem Kreis der Erzieherinnen wurde eine Steigerung der Attraktivität der Spielfläche im Bereich des Krippenneubaus angeregt. Zusammen mit dem Grünbereichsleiter des Bauhofs, Herrn Stemmer hat die Leitung des Familienzentrums eine naturhafte Spielelandschaft geplant und Preise für die Umsetzung der einzelnen Elemente eingeholt. Die Installation und Realisierung der Spielelandschaft wird der Bauhof in Eigenregie umsetzen. Das Konzept sieht vor, dass alle Kinder des Familienzentrums, unabhängig vom Alter, die Spielelandschaft für sich entdecken und nutzen können. Dabei sollen loko-motorische Fähigkeiten wie Robben, Krabbeln, Laufen sowie die sportliche Motorik wie Rennen, Hüpfen, Treppensteigen, Klettern usw. angeregt werden. Ein Pflückgarten soll zudem die sogenannte „Hand-Mund-Koordination“ und damit das Trainieren der Geschicklichkeit von Hand und Fingern unterstützen.

Die Leiterin, Frau Gnann stellt den geplanten Spielbereich im Detail vor. Die voraussichtlichen Kosten für das Material sowie die Bauhofstunden zur Errichtung der Spielanlage belaufen sich auf ca. 11.700,00 €. Geplant ist, die Anlage überwiegend während der Sommerferien herzustellen und seitens eines Prüfvereins (TÜV, Dekra) technisch abnehmen zu lassen.

Ein Mitglied des Gremiums möchte wissen, ob durch den geplanten Umbau in den Sommerferien ein Engpass evtl. durch Urlaub von Mitarbeitern des Bauhofs entsteht. Bauamtsleiter Christian Weber antwortet, dass es sein kann, dass die Bauarbeiten nicht komplett in den Sommerferien abgeschlossen werden. Dieser Umstand stellt jedoch kein größeres Problem dar, da der bisherige Spielbereich nahezu uneingeschränkt benutzt werden kann. Ein weiteres Mitglied des Gremiums möchte sichergehen, ob die Kosten für das TÜV-Gutachten noch nicht im Gesamtpreis enthalten sind. Herr Weber antwortet darauf, dass die Kosten für das TÜV-Gutachten nicht im Gesamtpreis enthalten sind, sondern erst am Ende dazu gerechnet werden können.

Beschluss: Der Gemeinderat begrüßt die Planung einer naturhaften Spielfläche und beauftragt den Bauhof der Gemeinde mit der Beschaffung der notwendigen Materialien und Installation im Rahmen des vorgelegten Kostenrahmens von ca. 11.700,00 €.

C) Fortschreibung des Kindergartenbedarfsplans
Hauptamtsleiter Schmeh führt aus, dass der Kindergartenbedarfsplan ein gemeindliches Planungsinstrument ist, in dem der örtliche Bedarf anhand der Geburtenzahlen und Zuzugsüberhänge zu ermitteln ist. Der Gemeinderat kann mit dem Kindergartenbedarfsplan den Auf- und Ausbau der Kinderbetreuungslandschaft vor Ort steuern. Für zukünftige Entscheidungen kann der Kindergartenbedarfsplan richtungweisend sein. Er enthält deshalb auch ein Fazit mit Prognosen der Verwaltung und der Einrichtungen. Der vorliegende Kindergartenbedarfsplan wurde mit dem Katholischen Einrichtungsträger abgestimmt und zur Kenntnis genommen. Herr Schmeh stellt den diesjährigen Kindergartenbedarfsplan mit all seinen Statistiken im Detail vor. Das Fazit lautet, dass der Bedarf in Steißlingen an Betreuungsplätzen im Krippen- sowie Kindergartenbereich noch abgedeckt werden kann. Durch die vorliegenden Anmeldezahlen könnte es theoretisch im Juli 2024 zu einer Warteliste im Krippenbereich kommen, was in der Praxis eher unwahrscheinlich ist, da Eltern ihr Kind einen Monat vor der Sommerpause nicht zum Eingewöhnen in die Einrichtung bringen. Durch die Abgänge zum Kindergartenbereich nach den Sommerferien stehen dann wieder Kapazitäten zur Verfügung. Notfalls werde man auf die Räumlichkeiten des Storchennestle, welche derzeit frei sind, zurückgreifen können. Auch ist seitens der Landesjugendamtes (KVJS) eine zeitlich beschränkte Mehraufnahme von je zwei zusätzlichen Kindern in den einzelnen Gruppen möglich. Zur Gewinnung von mehr Personal hat die Kommune nun auch die duale Ausbildung (PIA) angeboten und besetzt. Auch ist die Gemeinde der Aktion des Jobcenters zur Nachqualifizierung bestimmter Berufsgruppen und pädagogisch erfahrenen Personen zur Erzieherin beigetreten.

Ein Mitglied des Gremiums möchte wissen, wie viele Stunden in der Woche die Integrationskraft vor Ort ist. Herr Schmeh antwortet, dass die Integrationskraft derzeit 7 Stunden in der Woche für derzeit ein Kind vor Ort ist. Ein weiteres Mitglied des Gremiums möchte wissen, wie viele Geflüchtete Kinder im Kindergarten vertreten sind. Herr Schmeh antwortete, dass in den letzten drei Jahren etwa 15 Kinder von Flüchtlingen in beiden Betreuungseinrichtungen angemeldet waren, was im Vergleich zu Kindertagesstätten anderenorts wenig sind.

Beschuss:
1. Der Gemeinderat stimmt der vorliegenden Fortschreibung der örtlichen Kindergartenbedarfsplanung (13. Fortschreibung) zu.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, diesen dem Kreisjugendamt beim Landratsamt Konstanz vorzulegen.

  • Bebauungsplan "Dorfmitte" - Behandlung der Stellungnahmen aus der Offenlegung und Feststellungsbeschluss

Frau Mayer vom Bauamt der Gemeinde führt aus, dass in der Vergangenheit bauliche Maßnahmen oder Neubauten realisiert wurden, durch welche Nutzungskonflikte in der Dorfmitte entstanden sind. Mit besonderem Blick auf die (noch) bestehenden Mischstrukturen, den denkmalgeschützten Gebäudebestand und die Funktion der „Dorfmitte“ als Stätte der kulturellen und sozialen Begegnung, welche im öffentlichen Raum stattfindet, lässt sich in Teilen feststellen, wie diese bisher gelebte Struktur immer mehr zurückgeht. Entgegen diesem Trend, welcher auch andere Ortschaften erfasst, soll nun durch gezielte Entwicklung und eine Stärkung des Ortskerns eine lebhafte Dorfmitte erhalten bleiben können. Der Bebauungsplan „Dorfmitte“ setzt hierfür den Nutzungs- und Gestaltungsrahmen fest und konkretisiert die Entwicklungsziele des am 29.11.2021 festgelegten Sanierungsgebiets „Ortsmitte II“.

In einer Offenlage des Bebauungsplans eingegangene Stellungnahmen von Bürgern, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden gesammelt, bewertet und durch Herrn Müller vom Planungsbüro Planstatt Senner im Detail zusammen mit den wesentlichen Anpassungsvorschlägen vorgestellt.

Er erläutert zunächst den aktuellen Stand des Projekts und geht auf die Offenlage ein. Zum Thema Umweltreport und Naturschutz erklärt er, dass die im Bebauungsplan festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen insbesondere in Hinblick auf Fledermäuse und Vögel im Gebiet erst dann greifen, wenn tatsächlich bauliche Änderungen realisiert werden, d.h. bei einem Abbruch oder einer größeren Sanierung eines Gebäudes. Sie müssen nicht an den zu erhaltenden Bestandsgebäuden direkt umgesetzt werden. Der Umfang der durchgeführten Kartierung ist daher zum Zeitpunkt der Beschlussfassung des Bebauungsplans ausreichend. Eine nochmalige Prüfung der Gebäude auf bestehende Quartiere wird dann notwendig, wenn konkrete Planungen wie z.B. eine Dachsanierung anstehen.

Herr Müller spricht außerdem das Thema Ferienwohnungen an. Diese sind im Mischgebiet als nicht störende Gewerbebetriebe grundsätzlich zulässig, wurden aber im vorherigen Entwurf zunächst ausgeschlossen. Dies wurde nun entsprechend angepasst und die Ferienwohnungen zur Klarstellung im festgesetzten Katalog der zulässigen Nutzungen namentlich aufgenommen. Zudem wurden im Plan die denkmalgeschützten Gebäude nachrichtlich markiert sowie ein Erhaltungsgebot dreier auf dem Spielplatz bei der Torkel stehender Bäume im Planteil dargestellt.

Weiter werden Stellungnahmen wiedergegeben, welche das Thema Schallimmissionen durch die Torkel ansprechen. Da der erlaubte Nutzungsrahmen der Torkel über die Baugenehmigung sowie eine Benutzungsverordnung dieser öffentlichen Einrichtung bereits reguliert ist, wird hierauf im Bebauungsplan ergänzend hingewiesen.

Ein Mitglied des Gremiums möchte wissen, ob Speise- und Schankwirtschaften tatsächlich zulässig sind und ob das die allgemeine Regelung für solche Mischgebiete ist. Er gibt zu bedenken, dass er sich das dort nicht vorstellen kann, u.a. wegen dem fehlenden Platz für hierfür notwendige Parkplätze. Frau Mayer antwortet, dass diese Nutzung tatsächlich dem zulässigen Katalog für Mischgebiete gemäß der Baunutzungsverordnung entspricht und in den bisherigen Abwägungen keine Anhaltspunkte vorlagen, welche einen Ausschluss von Schank- und Speisewirtschaften im Plangebiet begründen. Vieles davon gibt es in der Nachbarschaft auch schon, wie beispielsweise ein Café. Andere Mitglieder des Gemeinderates widersprechen dieser Ansicht und sprechen sich für die Beibehaltung dieser Nutzungsmöglichkeit im Plangebiet ausdrücklich aus. Bürgermeister Mors wirft ein, dass neben dem Bebauungsplan z.B. auch das Bauordnungsrecht greift, welches die Betriebsmöglichkeiten z. B. anhand vorgeschriebener und nachzuweisender Parkplätze etwas einschränken kann.

Das Mitglied des Gremiums fragt zudem, ob aufgrund der Vorgaben zur Dacheindeckung Solartechnik ausgeschlossen ist, da auch lackierte und damit glänzende Dachziegel untersagt sind. Herr Müller antwortet, dass Photovoltaik-Anlagen nicht ausgeschlossen werden. Die aktuellen Modulflächen sind so gebaut, dass eine Reflektion von Sonnenlicht und somit eine optische Störung oder Blendwirkung nahezu ausgeschlossen ist. Frau Mayer ergänzt, dass aufgrund der neuen gesetzlichen PV-Pflicht bei Neubauten und Dachsanierungen ein Ausschluss von Photovoltaikanlagen gar nicht mehr möglich ist.

Beschluss:
1. Die vorgetragenen Anpassungen, welche nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander berücksichtigt werden können, werden, wie in der Sitzungsvorlage vorgeschlagen, beschlossen.
2. Den übrigen Stellungnahmen aus der Offenlegung wird nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange nicht entsprochen.
3. In Anbetracht der Geringfügigkeit der Änderungen im Planentwurf wird auf eine erneute Offenlegung verzichtet.
4. Der Bebauungsplan Mischgebiet „Dorfmitte“ wird in der Fassung vom 31.05.2023 als Satzung beschlossen
5. Die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften „Dorfmitte“ in der Fassung vom 31.05.2023 werden als Satzung beschlossen

  • Bebauungsplan "Korisgaß, 1. Änderung" - Behandlung der Stellungnahmen aus der Offenlegung und Feststellungsbeschluss

Bürgermeister Mors gibt zu Beginn ein kurzes politisches Statement ab. Darin bemängelt er den vorgeschriebenen bürokratischen Aufwand und die damit verbundene Dauer, die zur Aufstellung eines Bebauungsplans mit zeitaufwendigen Gutachten und teils nicht nachvollziehbaren Bedenken durch die Fachbehörden notwendig geworden sind. Mit Blick auf die von der Bundesregierung ausgegebene Anzahl an neu zu schaffenden Wohnungen für 2023 lassen sich diese in keinster Weise verwirklichen.

Laut Frau Mayer wurden bereits im Jahr 2015 erste Überlegungen für eine Überplanung der Fläche im Gewann „Korisgaß“ getroffen. Wie in vielen anderen Gemeinden und Städten herrscht auch in Steißlingen ein Mangel an Wohnungsraum. Um dieses Defizit ausgleichen zu können, soll die noch unbebaute innerörtliche Freifläche teilweise zu Wohnbauland entwickelt werden. Diese Fläche mit einer Größe von etwa 7.000 m² im Bereich der Korisgaß ist geeignet, die erforderlichen Wohnbauflächen im Sinne einer Innenentwicklung innerhalb der Ortschaft zu schaffen. Neben Einzelbauplätzen für Ein- oder Zweifamilienhäuser sollen im Zentrum des Gebiets Mehrfamilienhäuser entstehen, um hier den neuen Wohnraum möglichst flächenschonend zu entwickeln.

Die im Zeitraum dieser Offenlage eingegangen Stellungnahmen von Bürgern, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden gesammelt, bewertet und werden dem Gremium vorgestellt. Die dabei wesentlichen Anpassungsvorschläge werden im Detail erläutert.
Das Polizeipräsidium Konstanz hat darum gebeten, ein freizuhaltendes Sichtdreieck zur Einfahrt in das künftige Baugebiet darzustellen. Dem wurde entsprochen. Die Begrenzung von nicht störenden Handwerksbetrieben, sowie Anlagen für kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke werden mit maximal 25 % noch als untergeordnet angesehen, was auf Anraten des Baurechtsamts nun deutlich bestimmbar in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans übernommen wurde. Die Untere Naturschutzbehörde hatte zunächst Bedenken hinsichtlich des Artenschutzes, insbesondere aufgrund der im Gebiet vorkommenden Fledermäuse. Die bereits bestehenden artenschutzrechtlichen Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen (Baumerhaltung und Flugkorridor für Fledermäuse) konnten unmittelbar besprochen und konkreter beschrieben werden, so dass die Bedenken ausgeräumt werden konnten. Aus der Öffentlichkeit gingen keine Anregungen/Stellungnahmen ein.

Ein Mitglied des Gremiums hält die erlaubten 25 Prozent gewerbliche Nutzung für zu groß. Bürgermeister Mors weist darauf hin, dass es sich hierbei um nicht störende Handwerksbetriebe handeln muss. Die 25 Prozent beziehen sich außerdem auf die reine Wohnfläche und nicht die Gesamtfläche der Wohnanlage, zu der z.B. auch Tiefgaragen etc. zählen. Im Verhältnis zur Gesamtfläche wären es dann deutlich weniger als 25 Prozent. Ein weiteres Mitglied des Gremiums hat Sorge, dass Freiberufler (z. B. Architekten) in der eigenen Wohnung kein Büro mehr einrichten dürfen. Diese Personen sind von der 25 Prozent Regelung gar nicht betroffen, erklärt Frau Mayer. Diese Art der gewerblichen Nutzung (Freiberufler) lässt sich rechtlich gar nicht einschränken.

Beschluss:
1. Die vorgetragenen Anpassungen, welche nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander berücksichtigt werden können, werden, wie in der Sitzungsvorlage vorgeschlagen, beschlossen.
2. Den übrigen Stellungnahmen aus der Offenlegung wird nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange nicht entsprochen.
3. In Anbetracht der Geringfügigkeit der Änderungen im Planentwurf wird auf eine erneute Offenlegung verzichtet.
4. Der Bebauungsplan „Korisgaß, 1. Änderung“ wird in der Fassung vom 25.05.2023 als Satzung beschlossen
5. Die zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften „Korisgaß, 1. Änderung“ in der Fassung vom 25.05.2023 werden als Satzung beschlossen

  • Gründung einer neuen Gesellschaft zur Beteiligung am Windpark Brand

Der Leiter der Gemeindewerke Marc Stehling führt aus, dass das Projekt Windpark Brand auf der Gemarkung Tengen nun deutlich voranschreitet. Die IG Hegauwind hat für den Windpark die erforderlichen Unterlagen bei der Genehmigungsbehörde, dem Landkreis Konstanz eingereicht und vom Landratsamt am 31.05.2023 die Vollständigkeit bestätigt bekommen. Eine mögliche Genehmigung könnte Ende 2023 / Anfang 2024 vorliegen. Die Geschäftsführung des Windparks Verenafohren hat unter Zuhilfenahme von Beratern (Steuerberater und Rechtsanwalt) die konkrete Gesellschaftsform dem Gesellschafterkreis erläutert und vorgeschlagen. Das Ergebnis dieser ist die Gründung neuer Gesellschaften nach dem Abbild der bestehenden Gesellschaften der Hegauwind GmbH & Co. KG – Verenafohren sowie der Hegauwind Verwaltungs GmbH. Die Interessengemeinschaft hat sich dafür ausgesprochen, zwei neue Gesellschaften zu gründen:
1. Hegauwind – Brand Verwaltungs-GmbH (zur Übernahme der Haftung)
2. Hegauwind – Brand GmbH & Co. KG

Die Geschäftsführung wird durch Herrn Bien (Stadtwerke Radolfzell) und Herrn Sartena (Stadtwerke Engen) wahrgenommen.

Ein Mitglied des Gremiums möchte wissen, warum man sich hier an zwei Gesellschaften beteiligt. Herr Stehling erklärt, dass es sich bei der einen Gesellschaft um die Verwaltungs-GmbH handelt, welche die Haftung übernimmt und bei der anderen um die Gesellschaft, die für den operativen Betrieb zuständig ist. Ein weiteres Mitglied des Gremiums fragt, ob das so üblich ist oder eine Besonderheit in diesem Fall. Bürgermeister Mors erklärt, dass dies bei vielen Unternehmen und nicht nur bei Windparks durchaus üblich ist.

Der Werkausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss zu fassen:
Die Verwaltung wird beauftragt, die aus der IG-Hegauwind und dem Projekt Windpark Brand entstehenden Gesellschaften als Gesellschafter im Namen des Eigenbetriebs „Gemeindewerke Steißlingen“ mitzugründen und die dazu erforderlichen Handlungen durchzuführen.

  • Baugesuche / Bauvoranfragen

1. Errichtung eines Carports/ Schuppens im Vereinfachten Verfahren
Das Bauvorhaben befindet sich im Grenzbereich des nicht überplanten Innenbereichs zum Außenbereich hin, liegt jedoch vollständig im Außenbereich. Durch den Gemeinderat wird angeregt, das Bauprojekt näher an das bestehende Wohnhaus und damit näher an den Innenbereich zu rücken. Hierzu wird die Verwaltung beauftragt, mit dem Bauherren ein Vorortgespräch zu führen. Das Baugesuch wird vertagt.

2. Neubau eines Mehrgenerationenhauses mit Betriebsleiterwohnung
Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB) und befindet sich neben dem bestehenden landwirtschaftlichen Betrieb. Insbesondere die landwirtschaftliche Privilegierung des Wohnhauses im Außenbereich, aber auch die Maße des Gebäudes sind Gegenstand der Bauvoranfrage. Bürgermeister Mors erläutert, dass die Verwaltung heute noch einmal mit dem Landwirtschaftsamt Kontakt hatte. Es wurden Unterlagen nachgefordert, die jedoch für die Beurteilung über das gemeindliche Einvernehmen nicht entscheidungsrelevant sind. Eine Vertagung des Beschlusses ist nicht möglich. Das Gremium ist sich in der Diskussion einig, dass die landwirtschaftliche Hoffläche im Ort mit der Wohnhausverlegung aufgegeben werden muss, sollte dem Bauvorhaben die Privilegierung ausgesprochen und diese realisiert werden. Der Beschlussvorschlag wird daraufhin ergänzt.
Beschluss:
Das Einvernehmen wird unter der Maßgabe erteilt, dass die Aufgabe der Viehhaltung auf der innerörtlichen Hoffläche zeitnah angezeigt wird. Die Verwaltung wird beauftragt, das Gespräch mit dem Bauherrn zu führen.

  • Anträge/Anfragen

Ein Gemeinderat möchte wissen, wann die Nachfolge für das Café im Gesundheitshaus die Gastronomie öffnet. Bürgermeister Mors erklärt, dass der Verwaltung keine näheren Informationen vorliegen, da die Gemeinde nicht Eigentümerin und damit auch nicht Vermieterin ist. Es gibt anscheinend private Schwierigkeiten beim aktuellen Pächter und auch an seinem zweiten Standort in Radolfzell tut sich nichts. Die Verwaltung wird nochmals beim Eigentümer anfragen.

Der Gemeinderat möchte außerdem wissen, wie der aktuelle Stand beim Projekt des Roten Platzes ist. Frau Mayer antwortet, dass die Firma Planstatt Senner aktuell die Detailplanung vornimmt. Diese wird in der nächsten Sitzung am 10.07.2023 vorgestellt.

Ein weiteres Mitglied weist darauf hin, dass er von verschiedenen Seiten angesprochen wurde, was die teilweise nachlässige Grünpflege im Ort betrifft. Konkret wurden hierbei der Weg zwischen der Feuerwehrstraße und der Radolfzeller Straße, der Spielplatz in Wiechs und der Parkplatz an der Radolfzeller Straße genannt. Die Verkehrsinsel am Ortseingang ist dafür besonders gut gepflegt. Eventuell sollten hier Ressourcen umverteilt werden. Bürgermeister Mors erklärt, dass die aktuelle Situation bezüglich des Kreisels am Gesundheitshaus sowie der Breitbandausbau abgewartet werden muss, bevor weitere Schritte den Parkplatz betreffend unternommen werden können. Beim Weg zwischen Feuerwehr- und Radolfzeller Straße gibt es verschiedene Eigentümer, den Spielplatz in Wiechs möchte man sich genauer anschauen. Mehrere Gemeinderäte lobten in diesem Zusammenhang ausdrücklich die gute Arbeit und Grünpflege des Bauhofs.

Eine Gemeinderätin bedankt sich herzlich bei der Gemeinde und besonders beim Bauhof für die Unterstützung beim Fest am vergangen Wochenende zum 50-jährigen Jubiläum der hiesigen Pfadfinderschaft.